Mitmachen. Mitentscheiden. – Ihre Kandidatur

Als Mitglied der Vollversammlung übernehmen Sie hohe Verantwortung, denn Sie haben das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft zu vertreten und nicht nur die Interessen einer Branche, eines Standortes oder Ihres eigenen Unternehmens.
Das Engagement in der IHK-Vollversammlung ist ein Ehrenamt über vier Jahre und erfolgt ohne Aufwandsentschädigung.
Video auf YouTube ansehen: IHK Hannover: Wahl zur IHK-Vollversammlung 2023 – YouTube

Und Ihr persönlicher Nutzen Ihres Engagements?
• Sie können die Zukunft unseres Wirtschaftsraumes mitgestalten.
• Sie können sich mit anderen Unternehmensspitzen und politischen Entscheidern vernetzen.
• Und nicht zuletzt: Sie entscheiden persönlich mit!

Für die Vollversammlung können je nach Rechtsform entweder die Unternehmerinnen oder Unternehmer selbst oder die gesetzlich zur Vertretung Berechtigten eines IHK-zugehörigen Unternehmens kandidieren, sofern sie am letzten Wahltag, dem 7. September 2023, volljährig sind. Jedes Unternehmen kann nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein.

 

Interessiert?

Dann können Sie Ihre Kandidatur durch einen Wahlvorschlag erklären. Diesen müssen mindestens fünf Unternehmen aus derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk per Unterschrift unterstützen. Wahlvorschläge können ab dem 8. Februar bis 28. März 2023 eingereicht werden.

PDF Wahlvorschlag (PDF-Datei · 763 KB)
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen des Formulars den Adobe Acrobat ab Version 2020.

PDF Informationspflichten für Kandidierende