FAQ Wahl

Häufige Fragen zu den Wahlen der IHK-Vollversammlung 2023

Was ist die gesetzliche Grundlage der Wahl?

Die Mitglieder der Vollversammlung werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes von den IHK-zugehörigen Unternehmen gewählt. Jedes Unternehmen hat eine Stimme, unabhängig von seiner Größe. Nähere Einzelheiten zur Wahl regelt die von der Vollversammlung beschlossene Wahlordnung der IHK.

Was ist die Vollversammlung?

Die IHK ist die Selbstverwaltungseinrichtung der regionalen Wirtschaft. Deshalb haben alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche und ihrer Größe, die Möglichkeit, die Vollversammlungsmitglieder direkt zu wählen. Die Vollversammlung ist als Parlament der Unternehmen das höchste IHK-Organ. Sie erlässt das Satzungsrecht der IHK, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über den Wirtschaftsplan.

Wie viele Mitglieder hat die Vollversammlung?

Nach der Wahlordnung hat die Vollversammlung der IHK Hannover 80 direkt gewählte Mitglieder. Die Sitze werden auf insgesamt 9 Wahlgruppen und in den Wahlgruppen „Produzierendes Gewerbe“, „Handel“ und „Dienstleistungen“ zusätzlich regional nach Landkreisen (Wahlbezirke) verteilt. Dadurch wird erreicht, dass die Zusammensetzung der Vollversammlung für die Wirtschaftsstruktur repräsentativ ist (Spiegelbildlichkeit). In manchen Wahlgruppen sieht die Wahlordnung eine Sitzbindung für bestimmte Wirtschaftszweige vor, damit eine ausgewogene Sitzverteilung gewährleistet ist.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Alle IHK-Zugehörigen haben ein Vorschlagsrecht. Wahlvorschläge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie z. B. bestimmte Mindestangaben sowie eine besondere persönliche Erklärung. Zudem ist die Unterstützung von 5 IHK-Zugehörigen aus derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk erforderlich. Bei Wahlgruppen und Wahl­bezirken mit weniger als 100 Wahlberechtigten reicht es aus, wenn der Wahlvorschlag von mindestens 5 Prozent der Wahlberech­tigten unterzeichnet ist. Wahlvorschläge können bis zum 28. März 2023 eingereicht werden. Die Wahlvorschläge werden danach vom Wahlausschuss geprüft und in einer alphabetischen Liste zusammengefasst. Die Liste der Kandidierenden wird in auf der IHK-Website unter www.ihkhannover-wahl.de bekannt gemacht.

Wie kann ich Kandidatin oder Kandidat werden?

Jede wahlberechtigte Unternehmerin und jeder wahlberechtigte Unternehmer kann in ihrer bzw. seiner Wahlgruppe und in ihrer bzw. seinem Wahlbezirk für die Vollversammlung kandidieren (siehe: Wer kann Wahlvorschläge einreichen?). Wahlvorschläge können bis zum 28. März 2023 eingereicht werden.

 

 

Wann findet die Vollversammlungswahl statt?

Die Wahlunterlagen werden ab dem 14. August 2023 an die Wahlberechtigten versandt. Letzter Termin für den Eingang der Wahlstimmen ist der 7. September 2023, 16:00 Uhr.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist unabhängig von der Rechtsform jedes IHK-zugehörige Unternehmen in seiner Wahlgruppe. Formal wird die Wahlberechtigung und die Zugehörigkeit zur Wahlgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Versand der Wahlmitteilungen in einer Wählerliste, in die jede und jeder Wahlberechtigte Einsicht nehmen kann, verbindlich festgestellt. Innerhalb des Unternehmens wird das Wahlrecht von der Unternehmerin oder dem Unternehmer selbst bzw. von den gesetzlichen Vertretern ausgeübt (z. B. Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer, Geschäftsführerin/Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied einer AG). Die Wahlmitteilungen sind deshalb auch unmittelbar an die Geschäftsleitungen adressiert.

Wie erfolgt die Zuordnung zu einer bestimmten Wahlgruppe?

In § 7 der Wahlordnung ist eine Verteilung der verschiedenen Branchen auf 9 Wahlgruppen vorgesehen. Die Zuordnung erfolgt anhand der Angaben in der Gewerbeanmeldung bzw. nach dem jeweiligen Unternehmensgegenstand. Dementsprechend wird das Unternehmen in die Wählerliste aufgenommen. Die Auslegung der Wählerlisten erfolgt vom 8. Februar bis 21. Februar 2023. Durch Einsichtnahme in die Wählerliste kann das Unternehmen vor der Wahl die Richtigkeit der Eintragung überprüfen und ggf. eine Änderung vornehmen lassen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. der Frist zum Antrag auf Wechsel in eine Wahlgruppe bzw. einen anderen Wahlbezirk (28. Februar 2023) sind Sie in der Ihnen mitgeteilten Wahlgruppe verbindlich gelistet. Sollte Ihre Einordnung nicht (mehr) zutreffen, bitten wir auch nach Ablauf der Frist um Nachricht, damit wir für die nächste Wahl Ihre Zuordnung ändern können.

Gibt es Besonderheiten in bestimmten Wahlgruppen?

Ja. In den Wahlgruppen „Handel“, „Kredit- und Finanzierungsinstitute“, „Verkehr- und Telekommunikation“ und „Gaststätten, Hotels, Tourismus“ sind bestimmte Sitze für Untergruppen in der Vollversammlung rechtlich gebunden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Untergruppen später tatsächlich in der Vollversammlung vertreten sind und die Sitzverteilung repräsentativ für die Wirtschaft des IHK-Bezirks ist. Als Wählerin und Wähler ergeben sich dadurch für Sie keine Besonderheiten. Sie können die Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen frei verteilen, d. h. entweder nur innerhalb einer gebundenen Untergruppe abgeben oder Ihre Stimmen beliebig auf zwei oder mehrere Gruppen verteilen.

Wie wird gewählt?

Die Wahl findet kombiniert als elektronische Wahl und als Briefwahl statt.

Sie können also entweder auf einem elektronischen Stimmzettel oder einem Briefwahl-Stimmzettel – beides erhalten Sie per Post – die Kandidatinnen oder Kandidaten Ihrer Wahl ankreuzen. Jede einzelne Kandidatin und jeder einzelne Kandidat darf nur einmal angekreuzt werden. Insgesamt dürfen nur so viele Kandidatinnen oder Kandidaten angekreuzt werden, wie in der Wahlgruppe bzw. dem Wahlbezirk zu wählen sind.

Wann und wo wird das Ergebnis der Wahl bekannt gemacht?

Die Ergebnisse finden Sie ab dem 26. September 2023 auf der IHK-Website unter www.ihkhannover-wahl.de. In der IHK-Zeitschrift „Niedersächsische Wirtschaft“ werden die Ergebnisse in der Ausgabe Sep/Okt 2023_5 veröffentlicht.

Ich habe keine Wahlunterlagen erhalten oder die Unterlagen sind beschädigt.

Dies kann verschiedene Ursachen haben. Bitte wenden Sie sich an das IHK-Wahlbüro, damit wir Ihnen ggf. Ersatzwahlunterlagen zur Verfügung stellen können.

Muss ich wählen?

Nein, es besteht keine Wahlpflicht. Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl und mit jeder abgegebenen Stimme stärken Sie jedoch die Vollversammlung und damit Ihre eigene wirtschaftliche Interessenvertretung und können durch Wahl Ihrer Wunschkandidatin oder Ihres Wunschkandidaten die Zusammensetzung der Vollversammlung beeinflussen.

An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?

Bitte wenden Sie sich an das IHK-Wahlbüro: